Plasma & LCD TV Das Flachbild-TV Angebot der Elektronik-Fachmärkten zeigt uns auf: Man findet fast nur noch LCD-Fernseher, während die Plasma-Bildschirme immer mehr aus den Regalen verschwinden. Warum, was ist passiert? Wird uns etwa wie in der Vergangenheit statt Video 2000 und Betamax nur noch ein Format wie „VHS“ vorgegeben!? Es ist nicht ungewöhnlich das uns von höherer Stelle „Formate“ vorgegeben werden, letztes Beispiel; das Thema Blue-Ray…Die TV-Experten der Plasma-Technik haben mittlerweile keinen leichten Stand mehr. Hier geht es nicht mehr nur um Verstand oder Vernunft, sondern hier wird uns einfach mal wieder was vorgegeben.

 

Das Risiko – der Kauf von Grauware! In den Zeiten „Geizen ist geil“ muss der niedrigste Preis nicht immer der Attraktivste und Beste sein. Der Schuss kann auch schnell mal nach hinten losgehen. Deshalb sollte man zur eigenen Sicherheit Folgendes beachten: Es kann sich durchaus bei den vermeintlich günstigen Produkten auch um so genannte Grauware handeln. Diese Produkte werden so bezeichnet, weil es Händler gibt, die ihre Waren zu günstigeren Preisen im Ausland eingekauft haben und sie dann auf dem deutschen Markt zu Dumping-Preisen anbieten und verkaufen. Die Garantieleistung einer Grauware ist häufig nicht mit unseren Garantieleistungen vergleichbar, da in solch einem Fall die Hersteller im Ausland sitzen……

 

Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt, sind aber streng von einander zu unterscheiden! Die Gewährleistung (Sachmangelhaftung) folgt aus den gesetzlichen Regelungen zum Kaufvertrag. Die Garantie hingegen ist eine zusätzliche und freiwillige Leistung des Herstellers. Die Gewährleistung tritt bei Kaufabschluss in Kraft und ist 24 Monate wirksam. Der Verkäufer haftet dabei für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die erst später bemerkt wurden. Bei Gebrauchtwaren kann die Dauer der Gewährleistung um ein Jahr verkürzt werden. Die Gewährleistung steht jedem Käufer zu und darf vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Mit der Sachmangelhaftung verpflichtet sich der Händler dazu, alle Mängel, die in den ersten sechs Monaten auftreten, zu beseitigen, da davon ausgegangen wird, dass der Schaden bereits beim Kauf vorhanden war…

 

Was tun bei Reklamationen! Es ist ein weit verbreiteter – unter Umständen auch kostspieliger – Irrtum zu glauben, fehlerfreie Sachen könnten problemlos innerhalb von zwei Wochen einfach zurückgegeben werden. Wer sich in Zunkunft auf die Suche nach Einkäufen oder Geschenke begibt, sollte sich also immer vor Augen führen: „Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht!“ Deshalb nicht unbesonnen kaufen und später ärgern! Besser bei Verlegenheitsgeschenken sind Geschenk-Gutscheine. Ohne Befristung sind sie drei Jahre gültig.